-
Erstellung und Umsetzung von Insolvenzplänen sowie der Ausarbeitung von Unternehmenskaufverträgen
-
Beratung von regionalen und überregionalen Unternehmen in Krisensituationen
-
Vorbereitung von Insolvenzanträgen – insbesondere für Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren und von Regelinsolvenzverfahren
-
Sie verfügen über zwei abgeschlossene Staatsexamina
-
Erste Berufserfahrung im insolvenzrecht
-
Sicheres Auftreten sowie Kommunikationsstärke
-
Kollegiales Team und flache Hierarchien
-
Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
-
Beratung auf hohem Niveau
-
Je nach Qualifikation und mitgebrachter Berufserfahrung beläuft sich das Gehalt zwischen 75.000 - 90.000 € Bruttojahresgehalt